Der Geschädigte darf einen Kfz-Gutachter seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Die Versicherung trägt die Kosten des Gutachtens . Ausnahmen sind Schäden bis 700 € , in diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Sie bekommen Ihren Schaden nur im vollem Umfang erstattet, wenn eine vollständige Beweissicherung stattgefunden hat. Dazu gehören Polizeibericht, Zeugen und ggf. Fotos der Unfallstelle.
Sie haben die freie Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder es mit Hilfe des Gutachtens auszahlen zu lassen (fiktive Abrechnung).